Die Schonung der Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen sind die wesentlichen Aufgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
Das Gesetz verpflichtet, nach dem Verursacherprinzip, die Abfallerzeuger, alle Möglichkeiten der Abfallvermeidung und Abfallverwertung auszuschöpfen. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind unter Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen. Damit Sie den geforderten Überwachungs- und Nachweispflichten nachkommen können, benötigen Sie eine Vielzahl unterschiedlicher Formulare.
Fallen diese Abfälle auch noch unter den Begriff Gefahrgut, müssen auch die Kennzeichnungspflichten für den Transport gefährlicher Güter eingehalten werden.
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